Silo Climbing Fehmarn haftet ausschließlich im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von Silo Climbing Fehmarn zurückzuführen sind.
Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, erfolgt die Nutzung der Anlage auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber und seine Beauftragten sind ausgeschlossen,
soweit ihnen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eltern bzw. verantwortliche Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder.
Das eigenständige Klettern und Bouldern ist Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter der Aufsicht von aufsichtsfähigen Personen gestattet.
Die Nutzung der Kletteranlage ist nach dem Genuss von Alkohol, Drogen o. Ä. nicht gestattet.
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Klettern ist ein Partnersport. Einen Partner mit mindestens 2/3 seines eigenen Körpergewichtes muss man sich mitbringen. Wiegt der Kletterer nicht mehr als 75kg, braucht der
Sicherungspartner keine Vorkenntnisse und wird von uns eingewiesen. Ab einem Körpergewicht von über 75kg bringt man sich einen erfahrenen Sicherungspartner mit. Diese Einschränkung ist im
Einzelfall abhängig von der Sicherungskompetenz des Sicherungspartners, der euch begleitet.